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Abkommen über den Straßenverkehr

Abkommen über den Straßenverkehr, Genfer Stra­ßenverkehrs-Abkommenvölkerrechtliches Ab­kommen zur Entwicklung und Sicherheit des inter­nationalen Straßenverkehrs vom 19.9. 1949. Dem Abkommen über den Straßenverkehr können Mitgliedstaaten der UNO, alle zur Konferenz über Straßen-Kraftverkehr von 1949 eingeladenen Staaten sowie weitere durch Beschluss des Wirtschafts- und Sozialrates der UNO bezeichnete Staaten beitreten. Das Abkommen über den Straßenverkehr enthält neben Begriffsbestimmungen vor allem Verkehrs­regeln und -zeichen, Bestimmungen für Kraftfahr­zeuge, Anhänger und Fahrräder sowie für Kraft­fahrer im internationalen Verkehr.