Bankkredit

Abladegeschäft

Abladegeschäft — spezielle Geschäftsart im kapi­talistischen Außenhandel für den Export einer Ware von einem überseeischen Hafen zu einem Bestimmungshafen mit einer Ablade- bzw. Lie­ferklausel. Diese legt fest, dass der Exporteur (Ablader) die Ware innerhalb einer bestimmten Frist im Bestimmungshafen abzuladen hat. Der Käufer erhält die Ware in Gestalt des sie vertre­tenden Konnossements, ist verpflichtet, die Do­kumente anzunehmen, ohne das Eintreffen des Dampfers abzuwarten, und Kasse gegen Doku­mente bzw. Dokumente gegen Akzept zu zahlen. Das Abladegeschäft ist daherein sog. Dokumenten- und zugleich ein Fixgeschäft. Wurde die Abladeklausel verletzt, kann der Käufer vom Vertrag zurücktre­ten. Gegenstand des Abladegeschäft sind vor allem Rohstoffe sowie Nahrungs- und Genussmittel aus über­seeischen Ländern. Die sozialistischen Staaten wenden das Abladegeschäft beim Import an, um ihren Handel mit den Entwicklungsländern unabhängig vom Zwischen- bzw. Transithandel auf den westeuro­päischen Märkten zu erweitern.