Ablader
Ablader - Beteiligter am Seefrachtgeschäft, der die Güter dem Verfrachter oder dessen Beauftragtem auf der Basis eines abgeschlossenen Seefrachtvertrages zur Beförderung übergibt. Der Ablader kann mit dem Befrachter identisch (Urablader) oder dessen Beauftragter (Spediteur) sein. Im allgemeinen tritt in der VEB Deutrans als Ablader von Außenhandelsgütern auf.