Bankkredit

Abnahme

Abnahme — 1. Billigung der Leistung des Auf­tragnehmers als Erfüllung seiner Leistungspflicht. Die Abnahme ist Voraussetzung für die Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer und dient deren Kontrolle. Sie ist zugleich Pflicht des Auftraggebers, wenn ihm die Leistung am Leistungsort angeboten wird und er die Abnahme nicht wegen mangelhafter, unvollständiger oder vertragswidrig vorfristiger Leistung verweigern kann. Ansprüche wegen nicht gehöriger Leistung bestehen auch nach Abnahme Für selbständig nutzungsfähige Teilvorhaben von In­vestitionen soll eine Teilabnahme vereinbart werden, die der Endabnahme der übrigen Leistung vorhergeht. Die Abnahme kommt durch Ingebrauch­nahme oder Bezahlung der Leistung oder aus­drückliche Abnahmeerklärung oder Stillschwei­gen bis zum Ablauf der Zahlungsfrist zustande. Sie hat unter Beachtung besonderer Qualitätsnach­weise, Voraussetzungen und Verfahren- sowie unter Einsatz einer gemeinsamen Abnahmekom­mission der Partner zu erfolgen.