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Abnahmeordnung

Abnahmeordnung — Gesamtheit verbindlicher Regeln für die Abnahme von Erzeugnissen, insbes. von Investitionsvorhaben. Die Abnahmeordnung wird durch Rechtsvorschrift, Einzelentscheidung oder Wirtschaftsvertrag festgelegt. In ihr werden die Rechte und Pflichten der an der Abnahme betei­ligten Organisationen, insbes. des Auftraggebers und des Auftragnehmers, bestimmt. Sie enthält, ggf. in Konkretisierung und Ergänzung bestehen­der Rechtsvorschriften, Festlegungen über die Arten der Abnahme, über Voraussetzungen, In­halt, Beteiligte, Leitung sowie Art und Weise der Funktionsproben und des Probebetriebes, über den Nachweis der Schutzgüte, über sonstige Formen des Nachweises der Nutzungsfähigkeit, über die zu bildende Abnahmekommission, über Vorbereitung und Durchführung der Abnahme u. a.