Bankkredit

Abrechnung

Abrechnungrechnerische Ermittlung des Er­gebnisses aus einer wirtschaftlichen Tätigkeit durch Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen, z. B. Selbstkosten und Erlösen eines Auftrages. I. w. S. wird darunter generell jede Rechenschaftslegung über eine Tätigkeit bzw. einen Vorgang verstanden. Sie kann als zeitraum­bezogene Abrechnung für den gesamten Betrieb eine Kontrol1rechnung über das Ergebnis einer Periode (z. B. als Jahresbilanz und Jahresergebnisrech­nung), als Kostenstellenrechnung (z. B. in der Form des Haushaltbuches) ein kurzperiodischer Nachweis der Effektivität der Arbeit von Kollek­tiven innerhalb des Betriebes sein. Objektbezogen kann sie als Kostenträgerrechnung, Auftragsab­rechnung, Nutzenabrechnung und Leistungsrech­nung ausgebildet sein. Die Abrechnung der VEB gegenüber den übergeordneten wirtschaftsleitenden Organen wird als Berichterstattung bezeichnet. Abrechnung sind an keine Form und an keinen Leitungsbereich .ge­bunden. Sie können zentralisiert (z. B. im Haupt­buchhalterbereich) oder dezentralisiert (in jedem anderen Verantwortungsbereich) erfolgen; dabei ist die Forderung nach Einmaligkeit der Durch­führung und Notwendigkeit innerhalb des Analysensystems zu beachten. Rechnungsfüh­rung und Statistik