Anbau

abrechnungsfähige Einheiten

Abrechnungsfähige Einheiten, — die im Wirt­schaftsvertrag über die Durchführung der In­vestition zw. Investitionsauftraggeber (IAG) und Investitionsauftragnehmer vereinbarten, vom IAG abzunehmenden und zu bezahlenden Investitionsleistungen. Vor der Abnahme der In­vestitionsleistungen muss ihre Funktions- und Nutzungsfähigkeit nachgewiesen werden. Abrechnungsfähige Einheiten werden unter deal Gesichtspunkt der zeitlichen und räumlichen Konzentration der Investitions­durchführung, der termin- und qualitätsgerechten Fertigstellung und Übergabe von funktions- und nutzungsfähigen Gebrauchswerten festgelegt. Abrechnungsfähige Einheiten sind in der Regel Investitionsvorhaben sowie gebrauchs- und nutzungsfähige Teilvorha­ben (Ausbaustufen) und Objekte. Da die Be­zahlung aus Investitionsmitteln nur für abrechnungsfähige Einheiten er­folgt, wird der Auftragnehmer angeregt, seine Leistungen planmäßig zu erbringen.