Bankkredit

Abruf

Abrufempfangsbedürftige Erklärung des Be­stellers, durch die ein Liefertermin innerhalb der vereinbarten Leistungszeit bestimmt wird. Der Abruf setzt eine entsprechende Vertragsabrede vor­aus. Er ist z. B. bei geringem Lagerraum des Bestellers oder bei leichtverderblicher Ware zur Berücksichtigung kurzfristiger Bedarfsschwan­kungen zweckmäßig. Ohne Abruf darf dann nicht geliefert werden. Wird die vereinbarte Menge nicht innerhalb der Leistungszeit abgerufen, tritt Verzug mit der Abnahme ein.