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Absatzorganisation und Bezugsorganisation

Absatzorganisation und Bezugsorganisation, äußere, Abk. äABO — Gesamtheit der im Auftrag der Expor­teure oder Importeure im Ausland tätigen Organe und ihr Zusammenwirken bei der rationellen Gestaltung der Absatz- und Bezugsprozesse auf den sozialistischen und nichtsozialistischen Märkten. Die äABO im Außenhandel  setzt den Absatz- und Bezugsweg über die Landesgrenzen hinweg bis zum Verbraucher bzw. Hersteller fort, indem der Außenhandelsbetrieb auf der Grundlage des Außenhandelsmonopols im Rahmen der Außenhandelsorganisation verschiedene eigene oder fremde Organe für den Export bzw. Import auf den äußeren Märkten einschaltet. Die hABO entwickelt sich auf der Basis der Arbeitsteilung (Spezialisierung und Kooperation) zw. Handel und Industrie sowie im Handel. Vor allem die Aus­wirkungen des wissenschaftlich-technischen Fort­schritts auf die Warenstruktur (gesteigerte Erklä­rungs- und Kundendienstbedürftigkeit der Er­zeugnisse), die zunehmende Arbeitsteilung in der Produktion sowie die Differenzierung in den Be­dürfnissen der Anwender und Verbraucher ma­chen die äABO erforderlich. Dabei haben sich auf Grund der spezifischen Belange und Gegebenhei­ten der Auslandsmärkte — differenziert nach sozialistischen und nichtsozialistischen Märkten — und im Ergebnis von Warenbesonderheiten viel­fältige Organe auf den Außenmärkten herausge­bildet, die im Rahmen der äABO auf verschiedene Weise miteinander verknüpft werden können, um den Absatz bzw. Bezug rationell und effektiv auch im Ausland zu organisieren. Hierfür bestehen auf den sozialistischen Märkten durch die Existenz zentraler Außenhandelsorgane, großer Industrie-, Groß- und Einzelhandelsbetriebe sowie durch die Planmäßigkeit und Langfristigkeit des Wa­renaustausches sehr gute Möglichkeiten. Dem­gegenüber müssen in die äABO auf den nichtso­zialistischen Märkten auch Organisationsformen des industriellen und Handelskapitals einbezogen werden. Mit Hilfe der äABO muss eine Vielzahl von Kunden erfasst und den Unsicherheiten des kapitalistischen Handels begegnet werden. Daher gewinnen die eigenen Formen der hABO (z. B. Technisch-kommerzielle Büros, Bevollmächtig­ter des Generaldirektors, Marktbearbeitungsgruppe) gegenüber den fremden Organen (z. B. Handelsvertreter) an Bedeutung. Gemeinsame Organe der äABO bestehen in Form gemischter Handelsgesellschaften. Das zweckmäßige Zusam­menwirken aller dieser Organe wird unter der Leitung des Außenhandelsbetriebes organisiert. Die äABO ist für die Außenhandelsbetriebe ein wichtiges Instrument zur Erfüllung der Export- und Importpläne sowie für die aktive Einfluss­nahme auf die Tätigkeit der Industriebetriebe und Kombinate im Inland.