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Absatzlager

Absatzlager — der Bevorratung von Fertiger­zeugnissen (absatzseitige Lagerhaltung) dienendes Lager des Produktionsbetriebes. Die absatzseitige Lagerhaltung von Erzeugnissen ist erforderlich a) für einen wirtschaftlichen Transport (Ansamm­lung der Fertigerzeugnisse bis zum Erreichen transportgünstiger Versandpartien, d. h. Ausgleich zw. Produktions- und Versandrhythmus), b) für eine wirtschaftliche Produktion (Ausgleich zw. Produktions-, Absatz- und Bedarfsrhythmus), c) für einen kontinuierlichen Absatz (Sicherung der ständigen Lieferbereitschaft), d) für die Er­haltung des Gebrauchswertes und des Wertes der Ware (Schutz der Güter vor äußeren Einflüssen, z. B. Witterung). Im Absatzlager werden vor allem Funktionen der Sortimentierung (Zusammenstellung von Absatz- und Handelssortimenten), der Kom­plettierung und Endbearbeitung erfüllt. In Aus­nahmefällen wird der Produktionsprozess für eine gewisse Zeit im Absatzlager fortgesetzt (Reifeprozesse, Beseitigung kleiner Mängel, Bestückung mit ein­zelnem Zubehör). Der Umfang der absatzseitigen .Lagerhaltung wird durch Normen der Absatz­vorräte bestimmt. Absatz, Vorrat.