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Absatzorgane

AbsatzorganeOrgane der Industrie, die Absatzfunktionen ausüben, d. h. sowohl absatzvorberei­tende Aufgaben (Markt- und Bedarfsforschung, Absatzplanung, Anfragen-, Angebots- und Auf­tragsbearbeitung) als auch absatzseitige Zirkula­tionsaufgaben (Werbung, Öffentlichkeitsarbeit, Lagerhaltung, Verpackung, Versand, Rechnungs­legung und Kundendienst) lösen. Absatzorgane sind die be­trieblichen Absatzabteilungen und die Absatz­abteilungen der VVB. Die Absatzabteilungen der VVB üben vorwiegend leitende, koordinierende, kontrollierende und bilanzierende Funktionen aus. Unter bestimmten Bedingungen (homogenes Pro­duktionssortiment der Branche, gleiche Absatz­gebiete und Bedarfsträger, gleiche Absatzwege) können auch Absatzfunktionen der einzelnen Betriebe in den Absatzabteilungen der Erzeugnis­gruppenleitbetriebe (Erzeugnisgruppenarbeit) oder der VVB zentralisiert werden. Eine Zentrali­sierung ist vor allem in Bezug auf die Bedarfs- und Marktforschung, den Kundendienst und die Werbung möglich, kann aber bei Nachweis eines ökonomischen Nutzeffekts auch bis auf die Auf­tragsbearbeitung, die absatzseitige Lagerhaltung und den Verkauf ausgedehnt werden.