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Absatzorganisation

Absatzorganisation — 1. Absatz — 2. Gesamtheit der an der Durchführung des Ex­portabsatzes beteiligten Organe einschl. des Sy­stems ihres Zusammenwirkens. In der Absatzorganisation sind verschiedene Absatzwege möglich, die durch das Einschalten einer unterschiedlichen Zahl von Absatzorganen entstehen. Primär ist die Form der Absatzorganisation sozialökonomisch, d. h. durch die jeweiligen Produktionsverhältnisse, bedingt. Weitere Ein­flussfaktoren sind die konkreten Absatzmodalitäten (z. B. Charakter der Ware, Exportvolumen, Län­derbesonderheiten, historisch gewachsene Formen des Exportabsatzes, Absatzkosten); die Funktio­nen, die im Absatzprozess bis zum Endverbraucher zu lösen sind, und die Struktur der Handelsorgane (Groß-, Einzel-, Export- und Importhandel), die diese Funktionen arbeitsteilig und rationell lösen. Wichtiges Kriterium für die Gestaltung der Absatzorganisation ist, mit einem Minimum an Absatzkosten ein Maxi­mum an Absatzleistungen zu erreichen. Die Absatzorganisation im Außenhandel gliedert sich in innere und äußere, wobei unter innerer Absatzorganisation die möglichen Organi­sationsformen des Exportabsatzes innerhalb der Volkswirtschaft und unter äußerer Absatzorganisation die ver­schiedenen Absatzorgane auf den Außenmärkten (Handelsvertreter, gemischte Gesellschaften, Technisch-kommerzielle Büros) und ihr Zusam­menwirken verstanden werden. In einem soziali­stischen Land ist die Absatzorganisation organischer Bestandteil der rationellen Teilung und Kooperation der ge­sellschaftlichen Arbeit innerhalb des gesamten volkswirtschaftlichen Reproduktionsprozesses und Instrument zur Wahrung des staatlichen Außenhandelsmonopols. In  ist der volks­eigene Außenhandelsbetrieb (AHB) die Haupt­form in der Absatzorganisation; im Rahmen staatlicher Pläne und auf der Grundlage zentraler handelspolitischer Orientierungen ist er für Anbahnung, Verhandlung und Abschluss von Verträgen mit den Auslands­partnern verantwortlich. Er gestaltet seine ar­beitsteiligen Beziehungen zu den Export­betrieben durch ein System von Wirtschaftsver­trägen. Der AHB unterhält im Ausland eigene Einrichtungen der äußeren Absatz- und Bezugs­organisation. Infolge der wechselseitigen Bezie­hungen zw. Absatz- und Bezugsinteressen ent­wickelt sich die Absatzorganisation zu einer einheitlichen Absatz- und Bezugsorganisation.