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Absatzplan

Absatzplan — durch den Bedarf der Bevölkerung, der Wirtschaft, des Staates und des Exports be­gründeter Plan der abzusetzenden Warenproduk­tion und der erforderlichen Maßnahmen auf dem Gebiet der Zirkulation. Mit dem Absatzplan werden die abzusetzende Warenproduktion für den Inlandsab­satz und den Export nach Erzeugnissen, Mengen, Qualität, Wert, Lieferterminen und Bedarfsträ­gern, die ständig, periodisch bzw. nach Schwer­punkten durchzuführenden Maßnahmen der Markt- und Bedarfsforschung sowie die absatz­seitigen Zirkulationsaufgaben festgelegt und die Aufwendungen für den Absatz sowie die Effek­tivität der Absatzprozesse geplant. Die Erarbei­tung des Absatzplans ist eng verbunden mit der Planung in den Binnen- und Außenhandelsorganen und mit der Materialplanung der produktiven Bedarfsträ­ger. Enge Wechselwirkungen bestehen auch zw. Absatzplan, Wirtschaftsverträgen und Material-, Aus­rüstungs- und Konsumgüterbilanzierung. Der Planteil Absatz des Betriebsplanes besteht aus den einzelnen Teilplänen Absatzplan (Bedarf nach Menge und Wert, abzusetzende Warenproduktion, Bestände an Fertigerzeugnissen zu Beginn und Ende der Planperiode, Verwendung der ab­zusetzenden Warenproduktion nach Fondsträgern und Bedarfsträgern, Vertragsbindung und Lie­fertermine), Exportplan (abzusetzende Waren­produktion nach Wirtschaftsgebieten und Län­dern, nach Währungsgebieten, Exporterlöse, Ex­portkosten und Exportrentabilität, Ergebnis aus Export und Angabe der Außenhandelsbetriebe), Plan der Bedarfs- und Marktforschung und Trans­portplan.