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Absatztermin

Absatztermin — vertraglich vereinbarter Zeitpunkt, zu dem die abzusetzenden Produkte an Bedarfs­träger oder Handelsorgane zu liefern sind. Der Absatztermin ist so zu vereinbaren, dass der Bedarf zum Zeit­punkt seines Auftretens abgedeckt, die Planauf­gaben der produktiven Konsumenten gesichert und eine rationelle Produktionstätigkeit des Lieferers möglich werden. Eine den technisch-ökono­mischen Erfordernissen entsprechende Bestands­haltung an Fertigerzeugnissen ist dazu unerlässlich. Es kann vertraglich vereinbart werden, dass eine vorfristige Lieferung durch den absetzenden Be­trieb (Vorziehen des Absatztermins oder auch die Bestimmung des konkreten Absatztermins durch Bedarfsträger oder Han­delsorgane (Abruf innerhalb einer festgesetzten Leistungsfrist bzw. eines Lieferzeitraumes)) zu­lässig ist (Lieferplan, Liefertermin, Lie­fervertrag).