Bankkredit

Absatzvereinbarung

Absatzvereinbarung — vertragliche Vereinbarung über Rechte, Pflichten und Arbeitsteilung zw. Betrieben und (oder) wirtschaftsleitenden Organen auf dem Gebiet des Absatzes. Man unter­scheidet: a) Vereinbarungen im Sinne von Wirt­schaftsverträgen. Sie beziehen sich auf die zu liefernden Gegenstände, die Menge und das Sor­timent der abzusetzenden Produkte sowie die Qualität dieser Produkte. Sie können sich ferner erstrecken auf Zahlungsbedingungen, Verpac­kungsbestimmungen, Garantiebedingungen, Ver­sanddispositionen, Preise, Preiszuschläge (z. B. bei Nichterreichen wirtschaftlicher Mindestmen­gen, bei Sonderwünschen), Preisabschläge .(z. B. bei größeren Stückzahlen), Liefertermine, Lie­ferzeiträume, Absatztermine und Folgen der Ver­tragsverletzung; b) Vereinbarungen zw. über- geordneten Wirtschaftsorganen. Sie betreffen z. B. konkrete Formen der Arbeitsteilung verschiedener Institutionen auf dem Gebiet der Marktforschung, der Werbung, des Kundendienstes, eines ge­meinsamen koordinierten Auftretens auf auslän­dischen Märkten, die Festlegung rationeller Absatzwege und die Festlegung bestimmter ter­ritorialer Absatzgebiete für einzelne Produkte (Koordinierungsvereinbarung, Liefervertrag, Wirtschaftsvertrag).