Bankkredit

Abschlussvergütung

Abschlussvergütung — materielle Anerkennung der Mitarbeiter der Staatlichen Versicherung für den Abschluss neuer Versicherungsverträge und für Vertragsänderungen, aus denen sich hö­here Versicherungsbeiträge ergeben. Als Abschlussvergütung wird in der Regel ein bestimmter Prozentsatz des Neu- oder Mehrbeitrages (bei Sach- und Haftpflicht­versicherungen) oder ein fester Betrag in Ab­hängigkeit vom vereinbarten Monatsbeitrag (von Personenversicherungen) gewährt. Rechtliche Grundlage für die Gewährung der Abschlussvergütung bildet die Abschlussvergütungsordnung der Staatlichen Ver­sicherung. Die Abschlussvergütung ist der wichtigste materielle Anreiz für die Werbetätigkeit der Mit­arbeiter der Außenorganisation. Um die Oberin­spektoren und Inspektoren an der Werbetätigkeit der ihnen unterstellten Mitarbeiter der Außen­organisation materiell zu interessieren, erhalten sie neben dem Gehalt eine Erfolgsbeteiligung als Festbetrag bzw. in Abhängigkeit von der Abschlussvergütung der unterstellten Mitarbeiter. — Im kapitalistischen Versicherungswesen wird die materielle Anerken­nung für die Werbung neuer Versicherungen als Abschlussprovision gewährt. (Abschlusskosten,  Versicherungsaußendienst)