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Absolventenförderungsvertrag

Absolventenförderungsvertrag — von den Betrie­ben (Einrichtungen) mit jedem neu einzustellenden Absolventen des Direktstudiums einer Hoch- oder Fachschule individuell abzuschließende Verein­barung über beiderseitige Maßnahmen, die den Übergang vom Studium zur beruflichen Tätigkeit erleichtern sowie das fachliche und gesellschaft­liche Wirksamwerden der neuen Kader beschleu­nigen sollen. Der Absolventenförderungsvertrag ist Bestandteil der langfristigen Einsatzvorbereitung der Absolventen und kann bereits vor Abschluss des Arbeitsvertrages abgeschlossen werden. Grundsätze für den Einsatz und die Förderung der Absolventen werden durch gesetzliche Bestimmungen festgelegt.