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Abteilung Handel

Abteilung Handel und Versorgung der örtlichen Räte — Fachorgan der örtlichen Räte (Staats­macht, örtliche Organe der) zur Erfüllung ihrer Aufgaben für die planmäßige Versorgung der Bevölkerung mit Konsumgütern und handelsty­pischen Dienstleistungen. Abteilung Handel bestehen bei den Räten der Bezirke, Kreise und Städte. Im Auftrag des Rates hat die Abteilung Handel die Durchführung der Be­schlüsse der Volksvertretung und des Rates zu Fragen der Versorgung der Bevölkerung zu or­ganisieren und zu kontrollieren. Sie muss sichern, dass die an der Versorgung beteiligten Wirtschafts­organe und Betriebe kooperativ zusammenarbeiten und für die Bevölkerung planmäßig Konsumgüter bereitstellen. Die Abteilungen Handel und Versor­gung der Räte der Bezirke haben die Bezirksdirek­tionen des volkseigenen Einzelhandels, die des sozialistischen Großhandels „Waren täglicher Be­darf" und die Wirtschaftsvereinigung Obst, Ge­müse, Speisekartoffeln anzuleiten und zu kon­trollieren. Sie wirken, bei der Bilanzierung von Nettogeldeinnahmen — Einzelhandelsumsatz — Warenfonds sowie bei der Planung des Einzel­handelsumsatzes mit. Schwerpunkt ihrer Arbeit sind ferner im Zusammenwirken mit den Abteilun­gen Handel und Versorgung der Räte der Kreise die Arbeiterversorgung, die Schüler- und Kinder­speisung, die Versorgung in den Naherholungs­gebieten sowie die territoriale Rationalisierung im Handel bei gleichzeitiger Verbesserung der Ar­beits- und Lebensbedingungen der Mitarbeiter des Handels. Eine wichtige Seite der Tätigkeit der Abteilungen Handel und Versorgung der Räte der Kreise ist die Kontrolle der Festlegungen, die die Volksvertretungen und Räte der Kreise treffen, um die bezirklichen Versorgungspläne in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich zu erfüllen. Dazu arbeiten sie eng mit den Räten der kreis­angehörigen Städte und Gemeinden zusammen und sichern die demokratische Mitarbeit der Bevölke­rung.