Bankkredit

Abtretung - Zession

Abtretung, Zession — Vertrag, mit dem ein Be­rechtigter seinen Anspruch, insbes. eine Geld­forderung, einem anderen überträgt, ohne dass dies der Zustimmung des Verpflichteten bedarf. Der Wechsel des Anspruchsinhabers lässt den Inhalt des Rechtsverhältnisses, auf das sich der An­spruch bezieht, unberührt. Alle Rechte und Pflich­ten des bisherigen Berechtigten (Zedent) gehen auf den neuen (Zessionar) über. — Eine Abtretung oder Zession von Forde­rungen ist im Wirtschaftsverkehr zw. sozialistischen Betrieben nur zulässig, soweit Rechtsvorschriften dies vorsehen. Eine Abtretung (Zession), die nur zur Einziehung einer Forderung berechtigt, heißt Inkassozession. Im Kapitalismus sind Abtretung weit verbreitet, bes. als Weitergabe von Wechseln. — Der Veräußerer einer Sache kann dem Erwerber den eigentums­rechtlichen Herausgabeanspruch abtreten. Diese Abtretung oder Zession ersetzt die Übergabe der Sache, wenn ein Dritter sie in seinem Besitz hat, und bewirkt deren Übereignung. Die betreffende Sache geht mit der Abtretung des Herausgabeanspruchs in das sub­jektive Eigentumsrecht bzw. die Fondsinhaberschaft des Erwerbers über.