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Achtstundentag

Achtstundentaggesetzliche Begrenzung des Arbeitstages auf acht Stunden. Die Festsetzung des Achtstundentags als normaler Arbeitstag „ist das Resultat eines vielhundertjährigen Kampfes zwischen Ka­pitalist und Arbeiter. Die Festlegung des Achtstundentags als Normalarbeitstag setzt der Erhöhung des Profits auf dem Wege über die Vergrößerung des absoluten Mehrwertes prinzipiell eine Schranke. Der Achtstundentag stand als eine der wichtigsten sozialpoli­tischen Forderungen von Anfang an im Mittelpunkt des Kampfes der Arbeiterbewegung. In dem nach der Großen Sozialistischen Oktoberrevolu­tion einsetzenden revolutionären Aufschwung er­kämpf ten sich die Arbeiter vieler kapitalistischer Länder den Achtstundentag, so auch in Deutschland in der Novemberrevolution von 1918/19. In den folgen­den Jahren war der Achtstundentag Gegenstand schärfster Klassenkämpfe, weil das herrschende Monopol­kapital ihn immer wieder durchbrach. In Deutsch­land wurde er Ende 1923 faktisch aufgehoben und später durch den Hitlerfaschismus restlos besei­tigt. Erst nach der Befreiung des deutschen Volkes vom Hitlerfaschismus wurde der Achtstundentag vor allem mit Hilfe der sowjetischen Besatzungsmacht in Deutschland wieder hergestellt. Im Ergebnis der antifaschistisch-demokratischen Umwälzung und nach der Gründung  wurde der Achtstundentag als unveräußerliches Recht der Werktätigen in der Gesetzgebung des Arbeiter-und-Bauern-Staates verankert. Die großen Leistungen der Werktätigen  beim sozialistischen Aufbau ermöglich­ten es, die Fünf-Tage-Arbeitswoche mit in der Regel 83/4 Std. täglicher Arbeitszeit gesetzlich festzulegen. Für bestimmte Berufsgruppen, werk­tätige Mütter und Schichtarbeiter sind weitere Verkürzungen der Arbeitszeit gesetzlich geregelt. Obwohl in den hoch industrialisierten kapitalisti­schen Ländern im Ergebnis der Klassenkämpfe eine verkürzte Arbeitszeit errungen werden konnte und dort der Kampf vor allem gegen die sozialen Auswirkungen der ständigen Erhöhung der In­tensität der Ausbeutung sowie gegen das Her­abdrücken des Wertes bzw. Preises der Arbeits­kraft geführt werden muss, bleibt in vielen kapitalistischen Ländern der Kampf um den Achtstundentag wei­terhin auf der Tagesordnung.