Änderungsvertrag

Änderungsvertrag - schriftliche Vereinbarung zwischen einem Betrieb und einem Werktätigen über die Änderung der im Arbeitsvertrag vereinbarten Bedingungen. Für den Ä. gelten die Bestimmungen über den Arbeitsvertrag entsprechend. Der Betrieb bat die zuständige betriebliche Gewerkschaftsleitung vor Abschluss des A. zu verständigen. Der Ä. kann auch befristet geschlossen werden. Ist ein Ä. wegen Strukturveränderungen oder im Zusammenhang mit Rationalisierungsmaßnahmen erforderlich, so hat ihn der Betrieb rechtzeitig, mindestens jedoch drei Monate vor Eintritt der Veränderungen, mit dem Werktätigen abzuschließen.