Agrar-Industrie-Komplex

Agrar-Industrie-Komplex, volkswirtschaftlicher, Abk. AIK - spezifische Gesamtheit der ökonomisch, technologisch und z. T. auch organisatorisch miteinander verbundenen Bereiche der Volkswirtschaft, die an der Erzeugung von Produktionsmitteln für die Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft, an der Produktion landwirtschaftlicher Rohstoffe, an deren Ver- bzw. Bearbeitung zu Nahrungsgütern, industriellen Konsumgütern oder Produktionsmitteln sowie an deren Lagerhaltung, Transport und Absatz beteiligt sind. Der Agrar Industrie Komplex basiert auf dem Bündnis der Arbeiterklasse mit der Klasse der Genossenschaftsbauern und ist Ausdruck ihrer gemeinsamen Verantwortung für die weitere Erhöhung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus des Volkes und die Vereinigung von Industrie und Landwirtschaft auf der Grundlage der bewussten Anwendung der Wissenschaft und der Kombinierung kollektiver Arbeit. Die Notwendigkeit der Herausbildung des AIK ergibt sich aus der Weiterentwicklung des Niveaus der Produktivkräfte in der Landwirtschaft und aus der zunehmenden Reife der Produktionsverhältnisse. Dem Stand der Entwicklung der Produktivkräfte entsprechend werden die Wechselbeziehungen zwischen den Bereichen der Volkswirtschaft bei der Nahrungsgüterproduktion zunehmend intensiver.

Die wesentlichsten Ziele des Agrar Industrie Komplex sind: a) Erweiterung des Aufkommens an Nahrungsgütern und landwirtschaftlichen Rohstoffen für die Konsumgüterproduktion entsprechend den wachsenden Bedürfnissen der sozialistischen Gesellschaft; b) Erhöhung der Effektivität der gesamten Nahrungsgüterproduktion und Steigerung der gesellschaftlichen Arbeitsproduktivität; c) Schaffung zunehmend günstigerer Voraussetzungen für die weitere sozialistische Intensivierung der Landwirtschaft und für deren planmäßigen Übergang zur industriemäßigen Produktion; d) schrittweise Überwindung der wesentlichen Unterschiede zwischen Stadt und Land sowie die Ausprägung einer sozialistischen Lebensweise; e) weitere Vertiefung der sozialistischen ökonomischen Integration; f) Mitwirkung an der planmäßigen Gestaltung der natürlichen Umwelt der sozialistischen Gesellschaft; g) Weiterentwicklung des Bündnisses und allmähliche Annäherung der Klasse der Genossenschaftsbauern an die Arbeiterklasse. An der Erreichung dieser Ziele sind folgende Bereiche im Agrar-Industrie-Komplex durch vielfältige Zusammenhänge miteinander verbunden: a) der Vorleistungsbereich (Sphäre I), zu dem jene Zweige der Volkswirtschaft gehören, die Produktionsmittel für die Landwirtschaft, Fischwirtschaft, Kühl- und Lagerwirtschaft sowie die Lebensmittelindustrie und das Nahrungsgüter produzierende Handwerk erzeugen bzw. bereitstellen und an deren Instandhaltung beteiligt sind. Weiterhin zählen dazu jene Zweige der Landwirtschaft selbst, die Vorleistungen für die landwirtschaftliche Rohstoffproduktion erbringen; b) die Primärproduktion (Sphäre II), zu der die Landwirtschaft mit ihren Zweigen der Pflanzen- und Tierproduktion und die Fischwirtschaft gehören; c) der Verarbeitungs- und Handelsbereich (Sphäre III), zu dem jene Betriebe gehören, die landwirtschaftliche, gärtnerische und fischwirtschaftliche Erzeugnisse aufkaufen, lagern, industriell be- oder verarbeiten, transportieren und der Bevölkerung als Nahrungsgüter zum Kauf anbieten. AgrarIndustrie-Betrieb, Agrarplanung, Agrarpolitik, Landwirtschaft