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Agrarmarkt

Agrarmarkt — konkrete Sphäre der Zirkulation landwirtschaftlicher Produkte, die alle Kauf- und Verkaufshandlungen bei Erzeugnissen der Land­wirtschaft umfasst. Der Agrarmarkt wird geprägt durch das Zusammentreffen des Angebots landwirtschaft­licher Markterzeugnisse und der zahlungsfähigen Nachfrage. Der Agrarmarkt entstand durch die zweite ge­sellschaftliche Arbeitsteilung, bei der sich das Handwerk von der Landwirtschaft trennte und die Landwirtschaft Erzeugnisse für den Austausch bzw. Verkauf produzierte. Mit der dritten gesell­schaftlichen Arbeitsteilung entstanden Betriebe des Groß- und Einzelhandels, die eine wachsende Bedeutung für die Entwicklung des Agrarmarkts erhielten. Es ist zu unterscheiden zw. dem inneren Agrarmarkt als Bereich der Zirkulation landwirtschaftlicher Markterzeugnisse innerhalb eines Landes, und dem äußeren Agrarmarkt als Bereich der landwirtschaft­lichen Warenzirkulation zw. den Ländern über den Außenhandel. Unter kapitalistischen Produktions­verhältnissen wurde das Streben nach Handelsprofit, das zur Differenzierung der Bauernschaft beitrug, zum allg. typischen Merkmal des Agrarmarkts. In den entwickelten kapitalistischen Ländern ist der Agrarmarkt durch Marktordnungen (Agrarmarkt, gemeinsamer) staatsmonopolistisch reglementiert. Die Beziehungen der entwickelten kapitalistischen Staaten zu den Agrarmarkt der Entwick­lungsländer sind durch die Herausbildung von Abhängigkeiten der Entwicklungsländer geprägt, die namentlich durch die Tätigkeit multinationaler Unternehmen verstärkt werden. Der Agrarmarkt unter sozialistischen Produktionsverhält­nissen ist gekennzeichnet durch planmäßig or­ganisierte Beziehungen der Zusammenarbeit, Abstimmung und Koordinierung zw. Produzenten und Konsumenten landwirtschaftlicher Erzeug­nisse auf der Grundlage des Planes und mit Hilfe von Wirtschaftsverträgen sowie ökonomischen Stimuli. Die Entwicklung der sozialistischen Marktbeziehungen beim Handel mit Agrarproduk­ten ist durch das enge Bündnis zw. der Arbeiter­klasse und der Klasse der Genossenschaftsbauern bestimmt. Ausgangspunkt für die Entwicklung des sozialistischen Agrarmarkt in  war die 1945 erfolgte Aufhebung der seit 1939 bestehenden Totalablie­ferung im faschistischen Deutschland und die Einführung der Teilablieferung landwirtschaftlicher Erzeugnisse nach einer differenzierten Veranlagung (2.). Die Organe der staatlichen Leitung sind für die Organisation des inneren Agrarmarkts  verantwortlich. Für die Regelung der Beziehungen zum äußeren Agrarmarkt sind die Außen­handelsorgane  zuständig. Mit der weite­ren Entwicklung der Produktivkräfte und soziali­stischen Produktionsverhältnisse, der Teilung und Kooperation der Arbeit und der Vergesellschaf­tung der Produktion vertiefen sich die Beziehun­gen zw. den Marktpartnern innerhalb der Land­wirtschaft, insbes. zur Nahrungsgüterwirtschaft und dem Handel. Es erhöhen sich die Anforde­rungen an die Marktpartner, wobei die vertraglich fixierten Vereinbarungen oft über den Austausch von Erzeugnissen hinausgehen und bestimmte Seiten des Produktionsprozesses regeln. Damit im Zusammenhang gewinnen Organisationsformen wie Kooperationsverbände und Agrar-Industrie­Verbände und Agrar-Industrie-Vereinigungen zur koordierten Gestaltung des Reproduktionspro­zesses bei bestimmten Erzeugnisgruppen an Bedeu­tung. Auf der Grundlage des Komplexprogrammes der Staaten des RGW und einslangfristigen Ziel­programms für den Ernährungsbereich werden die Agrarmarkt der sozialistischen Länder über eine zuneh­mende Spezialisierung weiter verknüpft. Die Be­ziehungen zu dem Agrarmarkt der Entwicklungsländer sind in den sozialistischen Ländern vom Prinzip des gegenseitigen Vorteils und der Unterstützung be­stimmt.