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Agrarmarktordnung

Agrarmarktordnung — System staatlicher Maß­nahmen mit Gesetzeskraft in entwickelten kapi­talistischen Ländern, das auf eine Regulierung des Reproduktionsprozesses in der Landwirtschaft abzielt, um die Produktivkräfte zu entwickeln, sie für die bessere, Verwertung des Monopolkapitals auszunutzen, den Konzentrationsprozess in der Landwirtschaft voranzutreiben, die Landwirt­schaft dem Monopolkapital unterzuordnen und das staatsmonopolistische System zu stabilisieren. Die Agrarmarktordnung umfasst vor allem eine staatliche Regulierung des Außenhandels sowie der Markt- und Preis­politik. In der BRD wurden die maßgeblichen Marktordnungsgesetze (Getreidegesetz, Vieh- und Fleischgesetz, Milch- und Fettgesetz, Zuc­kergesetz u. a.) Anfang der 50er Jahre erlassen. Durch die Bildung des EWG-Agrarmarktes (D Agrarmarkt, gemeinsamer) wurden die Agrarmarktordnung der BRD durch Marktordnungen im Rahmen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft abgelöst. Durch die Agrarmarktordnung werden die bäuerlichen Produzenten in ein System staatlicher Abhängigkeitsverhält­nisse gepresst. Die Agrarmarktordnung ist ein kapitalistisch-wider­sprüchlicher Ausdruck dafür, dass die Entwicklung der Produktivkräfte in der Landwirtschaft immer mehr mit der privatkapitalistischen Grundlage und der Anarchie der Produktion in Konflikt gerät und eine gesamtgesellschaftliche Regulierung verlangt. Agrarkrise, Agrarpolitik, Preise in der Landwirtschaft.