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Agrarstruktur

Agrarstruktur — Gesamtheit der ökonomischen und politischen Verhältnisse auf dem Lande in einer bestimmten historischen Epoche. Die Agrarstruktur wird durch die jeweils bestehenden gesellschaft­lichen Verhältnisse bestimmt, insbes. durch den Entwicklungsstand der Produktivkräfte und Pro­duktionsverhältnisse eines Landes. Bei der Cha­rakterisierung der Agrarstruktur sind zu berücksichtigen: die Verteilung des Eigentums an den Produktions­mitteln, insbes. am Grund und Boden, die Klas­senverhältnisse, vor allem die gesellschaftliche Stellung und die Lage der unmittelbaren Pro­duzenten in der Landwirtschaft, die Rechtsver­hältnisse, die Betriebsgrößenstruktur, die Flur­ordnung, das Siedlungswesen sowie die natür­lichen Bedingungen der Agrarproduktion, die Art der Bodennutzung, der Stand und die Anwendung der Technik und Wissenschaft. Die Agrarstruktur, früher innerhalb der Gesellschaftsstruktur ein relativ konservatives Element, unterliegt in neuerer Zeit einer radikalen Veränderung. In vielen kapitalisti­schen Ländern wird die kleinbäuerliche Waren­produktion durch Formen der kapitalistischen Großproduktion mehr und mehr verdrängt. Jähr­lich werden hier Zehntausende von Klein- und Mittelbauern ruiniert. Über das kapitalistische Vertragssystem stehen auch formal selbständige Landwirte in ökonomischer Abhängigkeit von den Industrie- und Handelsmonopolen (Integration, vertikale). In den sozialistischen Ländern ist die Agrarstruktur durch die völlige oder teilweise Nationalisie­rung des Grund und Bodens, die Liquidierung des Großgrundbesitzes, die Durchführung demokrati­scher Bodenreformen und die Beseitigung der Ausbeutung, die Entwicklung der genossenschaft­lichen Großproduktion, die Intensivierung und die schrittweise Anwendung industriemäßiger Produktionsmethoden sowie die grundlegende Ver­besserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen auf dem Lande gekennzeichnet.