Akkreditiv

Akkreditiv [engl.: letter of credit] — Anweisung einer Bank, an einen Dritten für ihren Auftrag­geber unter genau vorgeschriebenen Bedingungen eine Zahlung bis zur Höhe eines bestimmten Be­trages zu leisten, auch als Bankakkreditivbezeich­net. Das Akkreditiv tritt international als Barakkreditiv im Reiseverkehr und als Dokumentenakkreditiv im Warenverkehr auf. Beim Dokumentenakkreditiv wird gegen Vorlage der vom Käufer als Ak­kreditivsteller vorgeschriebenen Dokumente ge­zahlt. Die Vorlage der Dokumente garantiert dem Verkäufer die Bezahlung aus dem Betrag, den der Käufer vor Auslieferung der Ware bei seiner Bank deponiert hat, wenn er die Akkreditivbedingungen einhält. Wichtigste Bestandteile der Akkreditiv­bedingungen sind die geforderten Akkreditiv­dokumente, die die Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistung bestätigen, z. B. Konnos­sement, Versicherungsschein, Qualitätszer­tifikat, Währungsfaktura, Konsulats- oder Zollfaktakkreditiv und das Verfallsdatum. Es gibt an, bis zu welchem Zeitpunkt die Dokumente vorgelegt werden müssen. Ein widerrufliches Akkreditiv kann jeder­zeit ohne Anzeige an den Begünstigten geändert oder annulliert werden. Ein unwiderrufliches Akkreditiv kann nicht annulliert und nur mit Zustimmung des Begünstigten abgeändert werden. Ein bestätigtes Akkreditiv liegt vor, wenn sich die Bank zur Einlösung der Dokumente verpflichtet. Ein unbestätigtes Akkreditiv wird dem Exporteur von der Bank nur avisiert, ohne dass sie eine Zahlungsverpflichtung übernimmt. Das Dokumentenakkreditiv ist vor allem im Außenhandel mit kapitalistischen Partnern ge­bräuchlich. Im Verrechnungsverkehr innerhalb  gibt es ein Akkreditivverfahren.