Aktienkapital

Aktienkapitaldas handelsgerichtlich eingetra­gene Kapital (Grundkapital) der Aktiengesell­schaft, Teil des fiktiven Kapitals (Kapital, fiktives). Ökonomisch erhält das Kapital in der Form des Aktienkapital nach Marx „hier direkt die Form von Gesellschaftskapital (Kapital direkt assoziierter Individuen) im Gegensatz zum Privatkapital, und seine Unternehmungen treten auf als Gesell­schaftsunternehmungen im Gegensatz zu Privatunternehmungen" . „Es ist Privatproduk­tion ohne die Kontrolle des Privateigentums" (ebenda, S. 454). Dem auf der Passivseite der Bi­lanzen von Aktiengesellschaften ausgewiesenen Aktienkapital sind außerdem die Rücklagen, ein Teil der bilan­zierten Rückstellungen sowie in Anspruch ge­nommene „Fremdmittel", wie Bankkredite, An­leihen usw., hinzuzurechnen. Die sog. stillen Re­serven sind aus den Bilanzen nicht oder nur z. T. (z. B. zu niedrig bewertete Maschinen, Lager­bestände, Gebäude, Forderungen, Beteiligungen usw.) ersichtlich. Der Börsenkurswert des Aktienkapitals ent­spricht weder dem nominellen Wert des Aktienkapitals noch dem realen Kapitalwert (in Gestalt von Maschinen und Anlagen) einer AG. Für die Neugründung einer AG ist in der BRD ein Mindestnennbetrag des Grundkapitals von 100000 DM vorgeschrieben.