Aktienkontrollpaket

Aktienkontrollpaketdas nennwertmäßige Volu­men stimmberechtigter Aktien, das seinem Inhaber ermöglicht, die Tätigkeit einer Ak­tiengesellschaft entscheidend zu bestimmen, d. h. sie zu „kontrollieren". Der Besitzer des Aktienkontrollpaket kann Produktion, Verkauf, Abschreibung, Dividenden­politik usw. der betreffenden AG entscheidend beeinflussen und durch gewisse Maßnahmen über die Verwendung eines großen Teiles des erzielten Profits verfügen. Das Aktienkontrollpaket muss nur dann der Aktien­mehrheit entsprechen, wenn sich der Rest der Aktien in den Händen einiger weniger Kapitalisten oder Unternehmungen befindet. In der Regel ist es möglich, eine AG mit einem Aktienkontrollpaket zu kontrollieren, das weit. unter 50 % aller stimmberechtigten Aktien liegt. Je breiter die Aktienstreuung ist, umso kleiner kann das Aktienkontrollpaket sein. Der Besitzer des Aktienkontrollpaket einer AG mit breiter Aktienstreuung, die ihrerseits die Aktienkontrollpaket verschiedener AG mit gleichfalls breiter Ak­tienstreuung besitzt, kann mit seinem Aktienkontrollpaket die Ver­wendung von Kapitalien kontrollieren, die mehr als hundertmal größer als sein Aktienkontrollpaket sind. Kapi­talverflechtung, Volksaktie.