Akzeptkredit - Akzeptverbindlichkeiten

Akzeptkredit, Bankakzept — 1. bes. Form der Kreditgewährung durch kapitalistische Banken, bei dem ein Bankkunde die Möglichkeit erhält, Wechsel auf seine Bank zu ziehen. Die von der Bank akzeptierten Wechsel (eigene Akzepte) werden auf dem Geldmarkt gehandelt. — 2. im Außenhandel beim Remboursgeschäft die Über­nahme der Wechselverpflichtung durch eine Bank im Auftrag ihres Kunden, unter Umständen unter Zwischenschaltung weiterer Banken. — 3. eine zw. und mit Banken des nichtsozialistischen Wirt­schaftsgebietes u. a. angewandte Form der Kredit­gewährung. Als Refinanzierungsmethode schließt sich an den Akzeptkredit ein Diskontkredit bei einer dritten Bank an.

Akzeptverbindlichkeiten — Verpflichtungen aus Wechselakzepten; bei Banken die Verbindlich­keiten aus Akzeptkrediten.