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Alleinvertreter

Alleinvertreter — juristische oder natürliche Person mit Alleinvertriebsrecht. Das Alleinvertretungs­recht wird dem Handelsvertreter im Rahmen einer Ausschließlichkeitsvereinbarung gewährt, durch die sich der Exporteur verpflichtet, den Vertrieb der im Handelsvertretervertrag be­stimmten Erzeugnisse für das vertraglich fest­gelegte Absatzgebiet oder auch für einen bestimm­ten Kundenkreis keinem anderen Handelsvertreter als dem Alleinvertreter zu übertragen. Der Alleinvertreter verpflichtet sich seinerseits häufig, keine Vertretungen kon­kurrierender Waren ohne Zustimmung des Ex­porteurs zu übernehmen (Konkurrenzklausel bzw. Konkurrenzverbotsklausel). Es besteht auch die Möglichkeit, mit dem Alleinvertreter das Alleinvertriebsrecht durch Ausnahmeregelungen einzugrenzen. Beispielsweise behält sich der Exporteur vor, Ge­schäfte mit Behörden, Regierungsstellen oder bestimmten Firmen direkt, d. h. ohne Einschaltung des Alleinvertreter, abzuschließen.