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Allgemeine Bedingungen der ECE

Allgemeine Bedingungen der ECEvon der Europäischen Wirtschaftskommission der UNO (ECE) ausgearbeitete Liefer- und Montagebedin­gungen für die Industrie (Anlagen ex- und -import, Montage u. a.), die Forstwirtschaft (Ex- und Im­port von Holz), die Grundstoffindustrie (feste Brennstoffe) und den Transport (Möbeltransport). Die Allgemeine Bedingungen der ECE sind einheitliche Regelungsformen für internationale Warenlieferungen und andere Fra­gen der internationalen Handelsbeziehungen, die nicht durch zwischenstaatliche Vereinbarung zu­stande kommen und die nicht den Charakter staat­licher Rechtsnormen haben. Ihre Gültigkeit für den konkreten Außenhandelsvertrag muss von den Partnern ausdrücklich vereinbart werden. Sie sollen an die Stelle einseitiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen der Vertragspartner treten. Die Allgemeine Bedingungen der ECE sind von Expertengruppen, denen auch Vertreter sozialistischer Länder angehörten, aus­gearbeitet worden und werden weiter vervoll­kommnet. Sie finden in den Außenhandelsbezie­hungen zwischen sozialistischen und kapitalisti­schen sowie zwischen kapitalistischen Ländern untereinander Anwendung. Außer den Allgemeine Bedingungen der ECE hat die ECE Richtlinien zur Vorbereitung von Ver­trägen über große Industrieanlagen und die Ge­staltung internationaler Lizenzverträge sowie Musterverträge (Standardverträge) z. B. über den Getreideexport unter den Bedingungen des fob (free an board) und über den Getreideexport auf dem Schienenwege ausgearbeitet.