Bankkredit

Altenteil

Altenteil, Ausgedinge, Auszug, Altvaterrecht — Sammelbez. für Leistungen (Reallasten und be­schränkt persönliche Dienstbarkeiten), zu denen der Nachbesitzer eines Bauernhofes vom Zeit­punkt der Übernahme an gegenüber dem Vor­besitzer und seiner Ehefrau durch Auszugsver­träge bzw. Eintragung ins Grundbuch verpflichtet ist. Zum Altenteil gehören in der Regel das Recht auf lebenslängliche freie Versorgung mit Wohnung, Heizmaterial und im landwirtschaftlichen Betrieb erzeugten Produkten, oft auch Geldleistungen. Altenteilsverpflichtungen blieben nach dem Ein­tritt der Bauern in LPG erhalten (des Gesetzes über die Landwirtschaftlichen Produktionsgenos­senschaften) und sollten vorrangig durch Bo­denanteile beglichen werden. Durch die weit­gehende soziale Gleichstellung der Klasse der Genossenschaftsbauern mit der Arbeiterklasse, wie sie sich bes. in den neuen Musterstatuten und weiteren rechtlichen Bestimmungen (Renten­recht, Sozialversicherung) ausdrückt, sowie ma­terielle, soziale und kulturelle Betreuungsmaßnah­men der LPG für ihre Mitglieder im Rentenalter haben die Altenteilsverpflichtungen immer mehr an Bedeutung verloren. Neue Auszugsverträge werden nicht mehr abgeschlossen.