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Altersbegrenzung

Altersbegrenzung - altersmäßige Begrenzung für den Abschluss und die Beendigung eines Ver­sicherungsvertrages. Solche Begrenzungen gibt es bei allen Formen der Personenversicherung, so z. B. in der Lebensversicherung: Beginn ab Geburt, Höchsteintrittsalter 65. Lebensjahr. Die Festsetzung eines Höchstaufnahmealters ent­spricht einmal einem versicherungsmedizinischen Prinzip, liegt aber auch im Interesse des gesamten Versichertenkollektivs. Eine Altersbegrenzung ist auch bei der Gesundheitsprüfung zur Aufnahme in eine Le­bens- oder Krankentagegeldversicherung sowie bei den kombinierten Versicherungsformen vorgese­hen. Danach kann auch kranken Bürgern unter Beachtung der nach der Schwere des Krankheits­zustandes bezüglich der Altersbegrenzung, getroffenen Sonder­regelung Versicherungsschutz gewährt werden.