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Altersversorgung

Altersversorgungin  Teil der sozialen Sicherheit der Werktätigen in der sozialistischen Gesellschaft bei Erreichen des Rentenalters. Die wichtigste Form der Altersversorgung ist die Gewährung von Altersrenten aus der Sozialpflichtversicherung und von Zusatzaltersrenten aus der Freiwilligen Zusatzrentenversicherung. Bestimmte ausge­wählte Berufs- bzw. Personengruppen erhalten anstelle der oder zusätzlich zur Altersrente der Sozialversicherung eine besondere oder zusätz­liche Altersversorgung. Das gilt z. B. für Mitarbeiter der Staats­organe, der Deutschen Post und der Deutschen Reichsbahn sowie des staatlichen Gesundheits­wesens bei einer bestimmten langjährigen Be­rufstätigkeit in diesen Organen. Angehörige der technischen, künstlerischen, wissenschaftlichen, pädagogischen und medizinischen Intelligenz er­halten in  eine zusätzliche Altersversorgung. Diese Formen der Altersversorgung können individuell von den Werk­tätigen auf freiwilliger Grundlage durch den Ab­schlug einer Lebensversicherung bei der Staatlichen Versicherung  ergänzt wer­den. Diese kann so gestaltet werden, dass auch eine Leistung bei Erreichen eines bestimmten Le­bensalters fällig wird.