Amortisation

Amortisation — 1. angesammelte Erlösteile, die über die Abschreibung als Bestandteil der Selbstkosten im Preis der Erzeugnisse und Lei­stungen realisiert wurden und zur Finanzierung der einfachen und erweiterten Reproduktion der Grundmittel bereitstehen. Amortisation sind ein Begriff der Finanzierungssphäre im Gegensatz zur Abschrei­bung als Begriff der Kostensphäre. Die Amortisation setzt den Realisierungsakt voraus, durch den die Amortisation als Umlaufmittel die Geldform annehmen. Die Amortisation verbleiben — soweit nicht Amortisationsabfüh­rungsnormative festgelegt sind — in den Betrieben. Sie werden für den Ersatz verschlissener und die Modernisierung vorhandener Grundmittel sowie für die Erweiterung des Grundmittelbestandes eingesetzt. Bei der Amortisationsverwendung werden die Amortisation, wenn ein planmäßiger Bedarf im Investitionsplan vorgesehen ist, dem Investi­tionsfonds zugeführt. Besteht an einem vollen Ersatz der Grundmittel kein Interesse, können die wirtschaftsleitenden Organe bzw. Kombinats­leitungen mit Amortisationsabführungsnormativen eine Abführung von Amortisation an das Konto „Umver­teilung von Amortisationen" der VVB bzw. des Kombinates (Fonds der Kombinate) festlegen. Gleiches gilt auch, wenn wesentliche Strukturveränderungen innerhalb eines Kombinats oder VVB-Bereiches vorgesehen sind, zeitweilig z. B. bei neuen Betrieben kein Bedarf an finanziellen Mitteln für die Reproduktion der. Grundmittel besteht oder auf die Nutzung anderer Finanzierungsquellen (Nettogewinn, Kredite) orientiert werden soll. Die Zuführung zum Investitionsfonds zu bestimmten Terminen ist mit der Bildung eines Sonderbankkontos verbunden. Dadurch werden die Amortisation aus den freien Umlaufmitteln abgezweigt. Die realisierten, aber noch nicht abgezweigten Amortisation gelten als ständige Passiva (Passiva, ständige). Jede Veränderung des Preisniveaus für Grund- mittel beeinflusst den Umfang der Amortisation, sofern die Grundmittel nicht umgewertet oder die Abschrei­bungssätze bzw. -methoden nicht geändert wer­den. Da die Grundmittel, vergleichbare Ge­brauchswertparameter unterstellt, infolge der Steigerung der Arbeitsproduktivität billiger pro­duziert werden und somit tendenziell der Bedarf für den Ersatz sinkt, braucht volkswirtschaftlich nur ein Teil der Amortisation für Ersatz und Modernisierung vorgesehen zu werden. Ein Teil der A. kann für die Finanzierung von Investitionen zur Erweite­rung der Grundmittel verwendet (Investitions­fonds, Konto „Umverteilung der Amortisationen" Fonds der VVB) und zur Tilgung von Investi­tionskrediten herangezogen werden. Das ist möglich, weil Amortisation kontinuierlich entstehen und angesammelt werden, ein Finanzbedarf für Ersatz­investitionen oder zur Modernisierung jedoch nur zu bestimmten Zeitpunkten auftritt. — 2. im all­gemeinen Sprachgebrauch die (ratenweise) Tilgung einer Schuld. Amortisationsabführung Amortisationsumverteilung Amortisationsabführungsnormativ Amortisationsumverteilung