Anbau- und Liefervertrag

Anbau- und Liefervertrag — bes. Typ eines Lei­stungsvertrages, bei dem sich der Auftragnehmer (sozialistischer Landwirtschaftsbetrieb) zur Ein­haltung einer bestimmten Anbaufläche und zur Lieferung der auf dieser Fläche produzierten Er­zeugnisse verpflichtet. In der Regel gehört zum Pflichtenkreis des Auftragnehmers weiterhin die Beachtung bestimmter Anbaubedingungen. An­wendung findet der Anbau- und Liefervertrag inbes. als Vertrag über die Vermehrung von Saat- oder Pflanzgut (Ver­mehrungsvertrag) sowie. als Vertrag über den Anbau von Arznei- oder Gewürzpflanzen.