Anbauplanung

Anbauplanung — Planung des Anbaus von Kultur­pflanzen im Rahmen der Republik, in den Bezir­ken, Kreisen und Betrieben entsprechend dem Bedarf an Erzeugnissen aus der Pflanzenproduk­tion für die Ernährung der Bevölkerung, die ver­arbeitende Industrie, die Futterwirtschaft und als Saat- und Pflanzgut. eine zentrale Anbauplanung mit ver­bindlichen Vorgaben an die Betriebe erfolgt nur noch für technische Kulturen (z. B. Faserlein, Ölfrüchte, Heilpflanzen, Gewürzpflanzen) und für Saat- und Pflanzgut einer bestimmten Anbau- stufe. Die Anbauplanung aller anderen Kulturen nehmen die Betriebe vor unter Beachtung des zu erbringenden staatlichen Aufkommens und des Futterbedarfs der Tierproduktion.