Anbauverhältnis

Anbauverhältnis, Ackerflächenverhältnispro­zentualer Anteil von Fruchtarten oder Frucht­artengruppen an der Ackerfläche. Das Anbauverhältnis ergibt sich aus volks- und betriebswirtschaftlichen Er­fordernissen unter Berücksichtigung natürlicher Produktionsbedingungen und wird für einen län­geren Zeitraum mit der Einrichtung von Frucht­folgen grundsätzlich festgelegt. Man fasst im Anbauverhältnis die Fruchtarten zu folgenden Gruppen zusammen: Getreide (ohne Mais), Körnermais, Hülsenfrüchte zur Körnergewinnung, Ölfrüchte und Faserpflan­zen, Gemüse und Gemüsesämereien, Hackfrüchte, Sonderkulturen, Ackerfutter als Hauptfrucht, Gründüngungspflanzen. Die Ermittlung optimaler Anbauverhältnis erfolgt zunehmend mathematisch.