Anerkenntnis

Anerkenntnis — Erklärung eines Verpflichteten, durch die er die Berechtigung eines gegen ihn erhobenen Anspruchs bedingungslos zugesteht. Das Anerkenntnis dient der eigenverantwortlichen Klärung der Anspruchsberechtigung. Ein schriftliches Anerkenntnis unterbricht die Verjährung. Es ist ein voll­streckbarer Titel (Vollstreckung), wenn es sich auf eine Geldforderung aus einem Wirtschafts­vertrag bezieht. In der Regel gilt eine Vertrags­strafe als anerkannt, wenn gegen sie nicht frist­- und formgerecht sowie begründet Einspruch ein­gelegt wurde (fiktives Anerkenntnis). Das fiktive Anerkenntnis unter­bricht die Verjährung der Vertragsstrafenforde­rung nicht. Die Begründung eines Anspruchs durch ein Anerkenntnis (abstraktes Schuldanerkenntnis) ist nach dem Recht  nicht möglich.