Angebotspflicht

Angebotspflicht — Verpflichtung eines Betriebes, einem anderen das Angebot für den Abschluss eines Wirtschaftsvertrages zu unterbreiten, sobald die Vertragsabschlußvoraussetzungen vorliegen und er das Angebot sachkundig gestalten kann. Kann er dies nicht, so hat er eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu übermitteln. Damit wird die Angebotspflicht des Empfängers der Aufforderung be­gründet. Die Angebotspflicht dient der planmäßigen Bedarfs­deckung. Sie ist durch das Vertragsgesetz grund­sätzlich dem Auftraggeber übertragen. Ent­sprechend den Erfordernissen kann sie durch spezielle Bestimmungen, Koordinierungsver­trag oder Rahmenvertrag konkretisiert, mit einer Frist verbunden und dem Auftragnehmer übertragen werden. Gegenüber den Landwirt­schaftsbetrieben obliegt z. B. dem Lieferer land­wirtschaftlicher Maschinen die Angebotspflicht.