Angebotspreis

Angebotspreis — i. w. S. Preis, zu dem der Lieferer sein Erzeugnis bzw. seine Leistung anbietet, un­abhängig davon, ob es sich um einen endgültigen oder einen vorläufigen Preis handelt; i.e. S. Preis­vorschlag des Produzenten an den Käufer für Erzeugnisse und Leistungen, für die noch keine Preise bestätigt bzw. Preisregelungen getroffen wurden. Der Produzent bildet den Angebotspreis mit dem zum Zeitpunkt des Angebots möglichen Genauigkeits­grad. Dazu dient eine Vorkalkulation, bzw. das Preisangebot erfolgt in Höhe der Preisvorgabe. Der Angebotspreis ist Basis der Nutzeffektsberechnungen des Abnehmers. Deshalb sind Differenzen zw. Angebotspreis (als vorläufigem Preis, Preis, vorläufiger) und end­gültigem Preis (Preis, endgültiger) weitgehend auszuschalten. Das erfordert, die Methoden der frühzeitigen Preisermittlung zu qualifizieren, in breitem Maße Preisvorgaben anzuwenden und rechtzeitig Preisanträge auszuarbeiten. Bei Kon­sumgütern darf der Angebotspreis in keinem Fall bei der Preisberechnung überschritten werden. — Eine spezifische Form des Angebotspreis ist der verbindliche Angebotspreis für Investitionsobjekte.