Angelernter Arbeiter

Angelernter Arbeiter, — Werktätiger, der meist in kurzer Ausbildungszeit (Anlernberuf) für eine spezielle Tätigkeit im Betrieb vorbereitet und angelernt wurde. Der angelernte Arbeiter besitzt keine ab­geschlossene Ausbildung in einem Ausbildungs­beruf, hat jedoch entsprechend den ökonomischen Erfordernissen die Möglichkeit, im System der abschnittsweisen Ausbildung den Abschluss in einem Ausbildungsberuf zu erwerben und somit Facharbeiter zu werden.