Angliederung von Betrieben

Angliederung von Betriebenwirtschafts­organisatorische Maßnahme, bei der ein volks­eigener Betrieb in einen anderen volkseigenen Betrieb aufgenommen wird. Der angegliederte Betrieb verliert seine wirtschaftliche und juristi­sche Selbständigkeit und wird in der Regel ein Betriebsteil des aufnehmenden Betriebes. Der Rechtsstatus des aufnehmenden Betriebes ändert sich nicht. Die Angliederung von Betrieben wird mit dem Ziel vorgenom­men, die Produktivität und Effektivität der Wirt­schaftstätigkeit zu erhöhen, insbes. durch weitere Spezialisierung, Konzentration und Zentralisation. Die Angliederung von Betrieben erfolgt durch Anweisung der übergeord­neten Organe der Betriebe. In die Vorbereitung und Durchführung der Angliederung von Betrieben werden die Werktätigen und ihre gesellschaftlichen Organisationen ein­bezogen. Dabei sind auch die Aufgaben zur Ent­wicklung der Arbeits- und Lebensbedingungen, zur Qualifizierung der Werktätigen usw. zu regeln. Zusammenlegung von Betrieben