Anknüpfungsgegenstand

AnknüpfungsgegenstandTeil der Kollisions­norm, der die Rechtsverhältnisse bezeichnet, ,auf die sie angewendet wird. Wichtige Anknüpfungsgegenstand sind: Handlungsfähigkeit, Rechtsfähigkeit von Be­trieben, Eigentumsrecht, Vertragstyp, Verant­wortlichkeit für Schadenszufügung außerhalb von Verträgen, Form von Rechtsgeschäften, Aufrechnung, Vollmacht, Scheck, Wech­sel.