Anknüpfungsgegenstand

Anknüpfungsgegenstand - Teil der Kollisionsnorm, der die Rechtsverhältnisse bezeichnet, ,auf die sie angewendet wird. Wichtige Anknüpfungsgegenstand sind: Handlungsfähigkeit, Rechtsfähigkeit von Betrieben, Eigentumsrecht, Vertragstyp, Verantwortlichkeit für Schadenszufügung außerhalb von Verträgen, Form von Rechtsgeschäften, Aufrechnung, Vollmacht, Scheck, Wechsel.