Ankündigung von Transporten

Ankündigung von Transporten - Benachrichtigung der Transportkunden durch die Deutsche Reichsbahn über den Zeitpunkt der Bereitstellung zu be- oder entladender Eisenbahn-Güterwagen. Die Ankündigung von Transporten ermöglicht dem .Be- oder Entlader entscheidende Vorbereitungen für die Be- oder Entladearbeiten im Interesse der Einhaltung der Ladefristen. Zw. der Ankündigung und dem Beginn der Ladefrist muss deshalb ein Zeitraum von mindestens zwei Stunden liegen, der sich für ein- und zweischichtig arbeitende Betriebe bei Betriebsruhe und während der Dunkelheit auf vier Stunden verlängert. Lade und Löschfristen.