Anleihe

Anleihelangfristige Kreditaufnahme, z. B. durch Staat (Staatsanleihe), Länder, Gemeinden (Kom­munalanleihe, Gemeindeanleihe, Kommunalobli­gationen), öffentliche Körperschaften und Banken (Pfandbrief), im Kapitalismus auch durch pri­vate Unternehmen (Industrieobligationen) gegen Ausgabe von Schuldverschreibungen in bestimmter Stückelung am Kapitalmarkt. Anleihe sind festverzinslich und haben eine längere Lauf­zeit (meist über 10 Jahre). Sie werden entweder global am Ende der Laufzeit oder in zeitlichen Abständen entsprechend der Laufzeit der Anlei­heserien (Tilgungsanleihe) getilgt. Formen der Tilgung der Anleihe sind Auslosung, Rückkauf oder Rückzahlung. Der Anleiheschuldner ist meist be­rechtigt, die Anleihe nach einigen Jahren Laufzeit zur Rückzahlung zu kündigen, der Anleihegläubiger besitzt dagegen meist kein Kündigungsrecht. Die Anleihebedingungen können, meist durch Kündi­gung, nachträglich geändert werden (Konver­sion, Konsolidation). Je nachdem, wo die Anleihe aufgelegt wird, ist zw. Inlandsanleihen und Auslandsanleihen zu unterscheiden. Es können Anleihepapiere an der Börse ge­handelt werden.