Annahme

Annahme1. Recht empfangsbedürftige Wil­lenserklärung des Angebotsempfängers, die sein Einverständnis mit dem Angebot für den Abschluss, die Änderung oder Aufhebung eines Ver­trages zum Ausdruck bringt. Die Annahme bewirkt die Einigung. Eine Annahme mit Erweiterungen, Einschrän­kungen oder sonstigen Änderungen führt bei in­nerstaatlichen Wirtschaftsverträgen in der Regel zur Einigung über den unstrittigen Teil. Sie ist im übrigen ein Gegenangebot, bei anderen Verträgen ein gänzlich neues Angebot. Eine Formvor­schrift kann die Annahme durch konkludentes Handeln (Handeln, konkludentes) ausschließen. Annahme durch Stillschweigen auf ein Angebot ist nur bei ausdrücklicher Regelung möglich. — 2. Finw Akzept. — 3. Transp Übergabe von Transportgut und Frachtpapieren durch den Transportkunden an den Transportbetrieb und Übernahme durch diesen. Mit Annahme verbunden ist eine Prüfung auf Einhaltung der Transportbedingungen sowie auf Übereinstimmung der Angaben von Gut und Frachtpapieren. Mit Annahme gilt i. allg. der Fracht­vertrag als abgeschlossen.