Anschlusszone - Ergänzungszone

Anschlusszone, ErgänzungszoneTeil der Hohen See, der sich an die Territorialgewässer an­schließt und in dem der Küstenstaat bestimmte Hoheitsrechte ausüben kann. Die Anschlusszone beginnt an der Grenze der Territorialgewässer (Seegrenze des Staates) und endet an einer ungefähr parallel dazu verlaufenden Linie, die je nach Zweckbestimmung der Anschlusszone als Fischereigrenze, Zollkontrollgrenze oder Sicherheitsgrenze bezeichnet wird. In Anga­ben über die Breite der Anschlusszone ist regelmäßig die Breite der von dem Küstenstaat beanspruchten Ter­ritorialgewässer eingeschlossen. Als allgemein­verbindlich gilt eine Breite von 12 Seemeilen. Die ist 1974 der Konvention über die Territorial­gewässer und die Anschlusszone vom 29.4.1958 beigetreten. Nach Art. 24 der Konvention kann der Küstenstaat in der Anschlusszone Kontrollen durchführen, um Verstöße gegen die Zoll-, Finanz, Einwanderungs- oder Gesundheitsvorschriften auf seinem Territorium oder in seinen Territorialgewässern zu verhindern oder zu bestrafen.