Antiselektion - Gegenauslese

Antiselektion, Gegenauslese — im Versicherungs­wesen der Versuch von Versicherungsinteressen­ten, insbes. für solche Gefahrenobjekte Versiche­rungsschutz zu erhalten, die bes. risikogefährdet sind. Um eine stabile Risikolage gemäß der Bei­tragskalkulation zu sichern, nimmt der Versicherer im Rahmen der Antragsprüfung auch eine Be­wertung des Risikos (Risikoprüfung) vor. Kann der Versicherer einer Antiselektion aus objektiven Grün­den, wie in der Rentenversicherung, nicht begegnen, muss er sie bei der Beitragskalkula­tion als gefahrenerhöhenden Umstand berück­sichtigen. `